Kanzlei Sierck

AKTUELLES MIGRATIONSRECHT

Gute Entscheidungen beginnen mit guter Vorbereitung.

Praktische Einordnungen zu Einbürgerung, Visum, Familienzusammenführung und Aufenthalt. Allgemeine Information – jeder Fall bedarf einer individuellen Prüfung.

Einbürgerung nach fünf Jahren: Vor dem Antrag vollständig prüfen

Der gesetzliche Anspruch setzt grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt voraus. Entscheidend bleiben unter anderem geklärte Identität, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, Sprach- und Rechtskenntnisse, Bekenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Eine strukturierte Vorprüfung verhindert, dass Widersprüche erst im Behördenverfahren sichtbar werden.

§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

Geschäftsreise oder Erwerbstätigkeit? Der Reisezweck entscheidet

Ein Schengen-Visum für geschäftliche Kurzaufenthalte und ein nationales Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung sind nicht austauschbar. Aufenthaltsdauer, konkrete Tätigkeit und Vergütung müssen vor Antragstellung sauber eingeordnet werden. Die falsche Kategorie kann Einreise und späteren Aufenthalt gefährden.

Auswärtiges Amt: Visa für Deutschland

Familienzusammenführung: Nachweise von Anfang an aufeinander abstimmen

Personenstandsurkunden, Passdaten, Wohnraum, Lebensunterhalt und gegebenenfalls Sprachnachweise müssen zum konkreten Familienverhältnis und Status der Referenzperson passen. Das gilt auch für Verfahren aus Kuba und anderen Staaten mit erschwerter Dokumentenbeschaffung. Frühzeitige Prüfung reduziert zeitaufwendige Nachforderungen.

Auswärtiges Amt: Fragen zum Familiennachzug

Chancenkarte: Einreiseplan und Anschlussaufenthalt gemeinsam denken

Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG kann die Jobsuche in Deutschland ermöglichen. Anerkennung, Punkte, Finanzierung und erlaubte Beschäftigung müssen belegt werden. Ebenso wichtig ist von Beginn an die Frage, welcher Aufenthaltstitel nach einem konkreten Jobangebot beantragt werden kann.

Bundesportal: Chancenkarte zur Jobsuche

VIDEO & SOCIAL MEDIA

Video-Updates aus der Kanzlei

Kurze Einordnungen können hier eingebettet und über YouTube, TikTok, Instagram, Snapchat und X weiterverbreitet werden.

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Das erste Video-Update wird hier veröffentlicht.